News und Aktuelles
Allgemein
Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
ab 01.03.2020 gilt die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Da sich bei Einsätzen in den Notdienstzeiten die Gebühren verändert haben bitten wir um Kenntnisnahme.
Wir haben die neue Verordnung auf der Downloads/Formulare Seite zur Verfügung gestellt.
ab 01.03.2020 gilt die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Da sich bei Einsätzen in den Notdienstzeiten die Gebühren verändert haben bitten wir um Kenntnisnahme.
Wir haben die neue Verordnung auf der Downloads/Formulare Seite zur Verfügung gestellt.
Blauzungenimpfung
Da das Sperrgebiet von Baden Württemberg auf weitere 5 Jahre ausgeweitet wurde, empfehlen wir die RECHTZEITIGE Anmeldung von Impftieren (Rinder ab 3 Monate, Schafe ab 6 Wochen), um Impstoffengpässen vorzubeugen.
Für alle 3 Varianten haben wir aktuell Impfstoff zur Verfügung:
Virusstamm 4/8 als Kombiimpfung und Virusstamm 3 als Einzelkomponenten Impfstoff.
Für eine korrekte Grundimmunisierung müssen bei Rindern beide Impfstoffe nach 3 Wochen wiederholt werden.
Bei Schafen reicht eine einmalige Impfung.
Fachliche Informationen zum Blauzungen-Virus finden sie hier auf unserer Homepage unter "Downloads/Formulare"
Da das Sperrgebiet von Baden Württemberg auf weitere 5 Jahre ausgeweitet wurde, empfehlen wir die RECHTZEITIGE Anmeldung von Impftieren (Rinder ab 3 Monate, Schafe ab 6 Wochen), um Impstoffengpässen vorzubeugen.
Für alle 3 Varianten haben wir aktuell Impfstoff zur Verfügung:
Virusstamm 4/8 als Kombiimpfung und Virusstamm 3 als Einzelkomponenten Impfstoff.
Für eine korrekte Grundimmunisierung müssen bei Rindern beide Impfstoffe nach 3 Wochen wiederholt werden.
Bei Schafen reicht eine einmalige Impfung.
Fachliche Informationen zum Blauzungen-Virus finden sie hier auf unserer Homepage unter "Downloads/Formulare"
Tierärztliche Hausapotheken Verordnung (TÄHAV)
Seit dem Jahr 2018 gilt die neue Tierärztliche Hausapotheken Verordnung (TÄHAV). Diese Verordnung gibt uns vor, dass Tiere die antibiotisch behandelt werden sollen von einem Tierarzt untersucht werden müssen und, so der Einsatz bestimmter Antibiotika anfallen sollte, dies nur nach vorheriger Probenentnahme erfolgen darf. Wir bitten daher um Verständnis, wenn die Abholung von Medikamenten auf Vorrat nicht mehr zulässig ist.
Seit dem Jahr 2018 gilt die neue Tierärztliche Hausapotheken Verordnung (TÄHAV). Diese Verordnung gibt uns vor, dass Tiere die antibiotisch behandelt werden sollen von einem Tierarzt untersucht werden müssen und, so der Einsatz bestimmter Antibiotika anfallen sollte, dies nur nach vorheriger Probenentnahme erfolgen darf. Wir bitten daher um Verständnis, wenn die Abholung von Medikamenten auf Vorrat nicht mehr zulässig ist.
- TÄHAV - Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
- GOT / Bundestierärztekammer e.V.
- Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
- TASSO. Tierisch engagiert!
- Veterinäramt und Lebensmittelkontrolle | Landkreis Waldshut - Veterinäramt und Lebensmittelkontrolle
