Wir bieten gelegentlich Vortragsveranstaltungen, Seminare und Informationsveranstaltungen an. Diese werden sowohl hier auf dieser Seite, als auch per Flyer, Mundpropaganda und Einladungen bekannt gegeben.
Bitte schauen Sie daher immer wieder hier vorbei
ab 01.03.2020 gilt die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Da sich bei Einsätzen in den Notdienstzeiten die Gebühren verändert haben bitten wir um Kenntnisnahme. Wir haben die neue Verordnung auf der Link Seite zur Verfügung gestellt.
Da das Sperrgebiet von Baden Württemberg auf weitere 5 Jahre ausgeweitet wurde, empfehlen wir die RECHTZEITIGE Anmeldung von Impftieren (Rinder ab 3 Monate, Schafe ab 6 Wochen), um Impstoffengpässen vorzubeugen.
Seit dem Jahr 2018 gilt die neue Tierärztliche Hausapotheken Verordnung (TÄHAV). Diese Verordnung gibt uns vor, dass Tiere die antibiotisch behandelt werden sollen von einem Tierarzt untersucht werden müssen und, so der Einsatz bestimmter Antibiotika anfallen sollte, dies nur nach vorheriger Probenentnahme erfolgen darf. Wir bitten daher um Verständnis, wenn die Abholung von Medikamenten auf Vorrat nicht mehr zulässig ist.
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